14. Dezember 2011 Burkhard Fuchs

Kreis muss bei allen Demos neutral bleiben

Der Kreis hatte versucht, diesen Aufmarsch der Neonazis im Juni 2009 in Pinneberg zu verbieten. Die Verwaltungsgerichte lehnten das Verbot jedoch ab Foto: Arne Kolarczyk

Kreis Pinneberg. Einig war sich der Kreistag auf seiner jüngsten Sitzung, sich entschieden gegen rechtsextreme Gewalt auszusprechen und die aufgedeckte Mordserie an zehn Migranten durch eine braune Terrorbande aus Zwickau unmissverständlich zu verurteilen. Umstritten war allerdings, ob die Kreisverwaltung künftige Aufmärsche und Demos von Neonazis vorher öffentlich bekannt machen sollte. Die Fraktion Die Linke forderte dies vergeblich im Kreistag. Dies sei aufgrund der Rechtslage gar nicht möglich, betont Jürgen Tober im Abendblatt-Gespräch. "Wir unterliegen der Neutralitätspflicht und müssen vertrauensvoll mit dem Veranstalter zusammenarbeiten", sagt der zuständige Fachbereichsleiter für Sicherheit und Ordnung in der Kreisverwaltung. Ansonsten mache sich die Verwaltung juristisch angreifbar vor dem Bundesverfassungsgericht.

Die politische Ausrichtung der Demonstration oder die Frage, ob oder wie sehr die Bevölkerung mit ihr sympathisiere, spiele dabei keine Rolle, sagt Tober. Die Verwaltung dürfe auch nichts tun, was ihr so ausgelegt werden könnte, sie wolle diese oder jene Demonstration verhindern. Für Polizei und Behörden komme es vor allem darauf an, dass keine Gefahr oder Gewalt von dem Demonstrationszug ausgehe. Wobei die Kreisverwaltungen in Schleswig-Holstein für die Genehmigung einer öffentlichen Versammlung zuständig seien und die Polizei die Aufsicht während der Demonstration habe. Tober: "Unsere Polizei weiß sehr gut Bescheid über die aktuellen Entwicklungen in der rechten Szene. Die haben ausgezeichnete Insider-Informationen."

Deren Gefahren-Analysen vor einer Demo würden täglich aktualisiert und seien schon mal 50 Seiten lang. Da werde alles aufgelistet, was passieren kann, mit wie viel Leuten gerechnet wird, und welche Anti-Nazi-Gruppen erwartet werden.

Dies heiße nicht, dass die Verwaltung jede Demo grundsätzlich erlaube. Im Gegenteil. Den letzten größeren Aufmarsch von etwa 300 Neonazis in Pinneberg im Juni 2009 hatte die Kreisverwaltung verboten, erinnert Tober. Das Verwaltungsgericht und das Oberwaltungsgericht hatten damals aber ein Verbot des Neonazi-Zuges abgelehnt. Die Begründung, dass die Polizei wegen anderer Großveranstaltungen nicht genügend Sicherheitskräfte aufbieten könnte, beurteilten die Gerichte als nicht ausreichendes Argument. Somit müsse in aller Regel mit Hilfe von Auflagen und klarer Vorgaben über den genauen Verlauf der Demo dafür gesorgt werden, dass alles friedlich und ohne eskalierende Zwischenfälle über die Bühne laufe, erläutert Tober. Denn jeder Neonazi-Aufmarsch rufe eine Gegendemonstration auf den Plan. Vor zwei Jahren folgten diesem Aufruf etwa 5000 Menschen in Pinneberg.

Die rechte Szene verhalte sich meist kooperativ, juristisch bewandert und taktisch geschickt, weiß der Kreis-Sicherheitschef. Das fange schon bei der Anmeldung des Zuges an. Dieser werde keineswegs von einem einschlägig bekannten oder bereits verurteilten Neonazi angemeldet. Dies könnte die Versammlung schon verbieten lassen. So wird der Aufzug meist von einem Mitläufer beantragt. Beim Kooperationsgespräch führten versierte Juristen und mit Thomas Wulff ("Steiner" in 2009) oder Christian Worch (2001 und 2003) bekannte Vorleute das Wort. Diese Gespräche seien extrem anstrengend und dauerten schon mal fünf Stunden. Jede Seite belauere sich. "Und jeder Spruch ist eine Gratwanderung scharf an der Grenze zur Unrechtmäßigkeit." Und immer wieder würde die Frage gestellt: "Wie haben sie das gemeint? Da steckt ein unglaublicher Aufwand drin."

Zuletzt sei es im Kreis Pinneberg ruhiger in dieser Szene geworden, stellt Tober fest. Lediglich der NPD-Agitator Ingo Stawitz hatte zweimal in diesem Jahr zur Kundgebung aufgerufen, die dann eine Handvoll Mitstreiter fand. "Wenn diese Veranstaltungen künftig jedes Mal bekannt gemacht würden, beschwören wir einen Aufwand herauf, der nicht mehr gerechtfertigt ist", warnt Tober. Denn trotz der paar ewig Gestrigen, die Stawitz anlockte. "Hinter dem Bahnhof stand zur Sicherheit eine Hundertschaft der Polizei."

 

Leserbrief vom 17.12.2011

Am Sonnabend, 5. Februar, veranstaltete die NPD vor der Drostei in Pinneberg eine "Kundgebung". Im vom Landrat herausgegebenen "Polit-Newsletter" vom 4. Februar heißt es im vertraulichen Teil dazu: "Um der Kundgebung keine öffentliche Plattform zu geben, wurde in Absprache mit der Stadt Pinneberg auf eine aktive Pressearbeit verzichtet." Im Gegensatz zu der Behauptung von Herrn Tober, die Rechtslage erlaube keine Unterrichtung der Öffentlichkeit, ist das offensichtlich über eine "aktive Pressearbeit" durchaus möglich.

Auch die Behauptung, die Kreisverwaltungen seien für die "Genehmigung einer öffentlichen Versammlung" zuständig, ist schlicht falsch. Niemand muss einen Antrag auf Erlaubnis stellen. Es muss lediglich rechtzeitig angemeldet werden. Unter welchen Umständen dann die Kreisverwaltung etwa Auflagen erteilen oder gar ein Verbot aussprechen kann, ist im Versammlungsgesetz geregelt. Angesichts der Tatsache, dass Nazi-Terroristen lange Jahre unerkannt morden und rauben konnten und immer wieder untertauchten, sind Zweifel an der Aussage, die Polizei wisse "sehr gut Bescheid" und habe "ausgezeichnete Insider-Informationen" dringend geboten.

Klaus-Dieter Brügmann, Die Linke